Mehreinnahmen für die Gemeinde durch Windkraft vor Ort möglich
Unser Antrag zur Ratssitzung vom 07.11.2023
Der Bund hat mit der Neuregelung des EEG im Jahr 2023 das Thema Akzeptanz vor Ort in den Blick genommen. So müssen Betreiber, die durch das EEG gefördert werden, 0,2 ct pro kWh an die Gemeinden im Radius von 2,5 km um eine Windkraftanlage abführen. Das Geld bekommen die Windparks vom Netzbetreiber zurück, aber natürlich haben die Windparks einen gewissen Verwaltungsaufwand. Dieses Geld soll vor Ort dazu genutzt werden, die Akzeptanz von Windkraft zu steigern.
Die Kommunen sind aufgefordert, die Verwendung transparent zu machen, damit man auch den positiven Bezug der Mehreinnahmen zur Windenergie herstellt. Dadurch dass Schöppingen so zahlreiche Windkraftanlagen hat, kommen für den Schöppinger Haushalt damit auch zusätzliche Einnahmen in sechsstelliger Höhe Jahr für Jahr für die nächsten 20 Jahre zusammen.